Urheberrecht

Urheberrecht

Da alle Werke, die von Künstlern erschaffen werden bzw. worden sind, unter das Urheberrecht fallen. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass das Urheberrecht in verschiedene Unterpunkte unterscheiden kann und nicht mit dem Verwertungsrecht oder Nutzungsrecht verwechselt werden sollte. Schaut man sich das Urheberschutzgesetz oder UrSchG genannt genauer an, wird deutlich, dass auch hier die unterschiedlichen Rechte in diesem Gesetz unterteilt werden. So handelt es sich auf der einen Seite bei dem Urheberrecht um einen Schöpfer eines Werkes, der alle Rechte hat, das Urheberrecht nicht verkauft oder rauben kann.

Da auch hier das Urheberrecht, allerdings vererbt werden kann, erlischt das Urheberrecht nie. Betrachtet man sich die Werke allerdings genauer, wird erkenntlich, dass nicht das Urheberrecht verkauft wird, sondern eine Lizenz erstanden werden kann, die ein eingeschränktes Nutzungsrecht einräumt, die in der sogenannten EULA bestätigt werden muss. So wird auch deutlich, dass es bei dem Programm Emule um ein geschütztes Werk handelt, welches nicht verändert werden darf.
Betrachtet man sich die verschiedenen Dateien, die man auf dem Filesharingprogramm Emule findet, genauer an, kann festgestellt werden, dass neben den verschiedenen Musikstücken, allerdings auch Filme auch unterschiedliche Dokumente, Programme sowie andere Dateien für PC allerdings auch Mac angeboten werden. Betrachtet man sich allerdings das Emule genauer, kann festgestellt werden, dass auf der einen Seite diese Art Netzwerk neben verschiedenen Vorteilen allerdings auch verschiedene Nachteile aufweisen kann. So werden in den meisten Fällen die Daten, die unter das Urheberrechtfallen, kostenfrei weitergegeben, sodass von einer Verwertung gesprochen werden kann. Da durch die verschiedenen Verwertungen der Daten deutlich wird, dass es verschiedene Arten des Urheberrechtes gibt, wird deutlich, dass bei dem Austausch unter Freunden ein bedingtes Nutzungsrecht eingeräumt werden kann, falls der Urheber selbst, die Daten für die Verwertung bereitstellt. So wird deutlich, dass auch der Urheber, der das Bestimmungsrecht besitzt, hat dieser nach dem Urheberschutzgesetz das alleinige Recht, die Daten zu verbreiten, um ein bedingtes Nutzungsrecht einzuräumen. So sollte dennoch beachtet werden, dass es sich bei Emule nicht um einen einzelnen Server handelt, sondern weltweit verteilt wird, sodass jeder Filesharing Nutzer, der das Emule verwendet den freigegebenen Ordner erneut für einen Austausch bereitstellt. Durch die Verwendung dieses Programms, sollte allerdings beachtet werden, dass nur die ungeschützten Werke legal geladen werden können.

Durch die verschiedenen Varianten dieser Software, kann allerdings deutlich werden, dass nach der Registrierung, wie bei dem bekanntesten Netzwerk, das 2001 von sich Reden gemacht hat, auch die Songs mit einem geringen Aufpreis, legal erstanden werden kann. Wer diese Variante der Software mit einem Kostenbeitrag nutzt, kann erkennen, dass es sich um einen käuflichen Erwerb der Datei handelt, der auch mit dem bedingten und begrenzten Nutzungsrecht geschützt wird. Da auch hier ein Kopierschutz enthalten ist, wird deutlich, dass die Dateien nicht mehr weiter gegeben werden können. Daher sollte man, um sich an das Urheberrecht zu halten, die Download und freigegebenen Ordner leer gehalten, bzw. mit eigenen erstellten Daten gefüllt werden.   

Da das Urheberrecht nicht verschenkt oder verkauft werden kann, ist zu erkennen, dass es sich bei dem Urheberrecht, um ein unpfändbares Gut handelt. Betrachtet man sich das Urheberrechtsgesetz genauer, wird deutlich, dass in den meisten Fällen das Urheberrecht vererbt werden kann. Anders wie bei anderen Gütern ist zu erkennen, dass das Urheberrecht nicht mit einem Geldbetrag abgeschätzt werden kann. Ein Vorteil dieser Art der Veräußerung lässt erkennen, dass die verschiedenen Werte, die mit dem Urheberrecht hinterlegt sind, mit Lizenzgebühren bewertet werden können. Durch die verschiedenen Leistungen, die das Urheberrecht beinhaltet, wird des Weiteren deutlich, dass das Urheberrecht automatisch nach 100 Jahren nach Versterben des Künstlers erlischt.