Wichtige Hinweise
Herzlich Willkommen auf der reinen Informationsseite über Emule
In erster Linie können Sie erkennen, dass die Inhalte der Seite keine rechtlichen Beratungen enthalten und somit keine Rechtsgrundlage besteht. Durch die unterschiedlichen Angebote, die auf dieser Seite gefunden werden, wird deutlich, dass neben dem Download sowie Installationshilfen auch hier die verschiedenen Grundlagen gegeben werden.
Das Urheberrecht
Schaut man sich das Urheberrecht genauer an, kann festgestellt werden, dass auch hier die unterschiedenen Werke in sehr unterschiedlichen Varianten abgesichert werden. So fallen neben dem Urheberrecht, allerdings auch die verschiedenen Lizenzrechte und Nutzungsrechte unter das eigens dafür gedachte Urheberrechtsgesetz. So sollte bei den verschiedenen Punkten auch beachtet werden, dass die unterschiedlichen Leistungen ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet werden, sodass neben dem voll eingeräumten Recht auch das eingeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt werden kann. So können bei den unterschiedlichen Rechten auch hier die unterschiedlichen Bedingungen gegenübergestellt werden.
Urheberrecht:
Bei dem Urheberrecht wird deutlich, dass alle anderen Rechte des Urhebers die verschiedenen Rechte als Muttergesetz bereitstellen, die dennoch bedingt auf jedes einzelne Werk eingesetzt werden kann. Betrachtet man sich das Urheberrechtsgesetz genauer, wird erkannt, dass zu erst der Urheber die alleinigen Rechte bei einer Verwertung seines Stückes hat, diese auch bei der Verwertung beschränkt weitergeben kann. So setzt auch das Urheberrechtsgesetz die verschiedenen Strafen bei einem Verstoß in den §§106-110 UrhSchG sehr stark in den Vordergrund.
Nutzungsrecht
Die meisten urheberrechtlich geschützten Werke bekommen ein sogenanntes Nutzungsrecht eingeräumt, sodass die verschiedenen Verwerter das Stück verwenden können. Hierbei sollte allerdings zwischen den unterschiedlichen Leistungen allerdings auch die unterschiedlichen Bedingungen genau beachtet werden, die bei den meisten Softwarestücken in einer einst angelegten EULA angegeben werden. Durch diese EULA kann schnell erkannt werden, wie das zur Verwendung stehende Werk verwendet werden kann, und in den meisten Fällen nicht unter einem eigenen Namen verwertet sowie verändert werden darf. Auf der anderen Seite wird allerdings auch hier das sogenannte eingeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt, das ebenfalls bei verschiedenen Varianten der Software enthalten sein kann. Betrachtet man sich die Software genauer, wird festgestellt, dass diese Leistungen in den meisten Fällen bei einer Demosoftware eingeräumt werden. Bei dieser Variante des Nutzungsrechtes, wird deutlich, dass nicht immer alle Leistungen, die eine Vollversion beinhaltet, enthalten sind. Die passenden Lizenzschlüssel dürfen daher nicht widerrechtlich eingegeben werden, sodass man den Kauf umgeht.
Lizenzrecht
Das Lizenzrecht wird in den meisten Fällen bei den Betriebssystemen aber auch Anwendersoftware eingeräumt. Hierbei wird in den meisten Fällen zwischen der Einzel und Mehrplatzsoftware unterschieden. Betrachtet man sich allerdings die Bedingungen dieser Form des Rechtes genauer, kann festgestellt werden, dass bei der Mehrplatzvariante verschiedene Punkte in der Software offen sind, sodass eine parallele Nutzung der Programme geben werden. Besonders ist diese Variante gerne bei der Buchhaltung gesehen, da verschieden Kostennoten gleichzeitig gebucht werden können. Dennoch sollte auch hier beachtet werden, dass dieses Lizenzrecht ebenfalls der EULA unterliegt, die in der Landessprache enthalten sein muss. So wird in der EULA neben der Art der Software, allerdings auch das Nutzungsrecht sowie Lizenzrecht und Vervielfältigungsrecht beschrieben, das bei der Installation zugestimmt werden muss. Durch die verschiedenen Bedingungen, die in der EULA angegeben werden, kann allerdings auch hier schnell erkannt werden, die auch die verschiedenen Demoversionen beinhaltet.
Da neben der Software auch gerne Musikdateien getauscht werden, wird deutlich, dass die unterschiedlichen Leistungen des Urheberrechtes auch hier gegeben werden. So werden bei den meisten Filesharingsystemen auch hier betrachtet, dass neben dem freien Download ebenfalls Lizenzen bereitgestellt werden. Betrachtet man sich die sogenannten kostenpflichtigen Downloadprogramme, die einen monatlichen Betrag kosten genauer, wird deutlich, dass die Lizenzen monatlich verlängert werden können. So wird deutlich, dass auch hier neben dem Lizenzrecht auch das eingeschränkte Nutzungsrecht betroffen wird.
Betrachtet man sich allerdings die verschiedenen Gerichtsurteile über Urheberrechte, wird deutlich, dass auf der einen Seite die Rechte sehr stark eingeschränkt worden sind. So kann der Nutzer anstatt zuvor 7 Sicherheitskopien oder Kopien für Freunde und Verwandte nur noch 3 Kopien anfertigen. Hierbei sollten allerdings verschiedene Kriterien beachtet werden, die eingehalten werden müssen, um nicht gegen das Nutzungsrecht zu verstoßen. So darf nur auf der einen Seite die Sicherungskopie von einem Original durchgeführt werden. Da manche Datenträger mit einem Kopierschutz ausgestattet werden, wird deutlich, dass die verschiedenen Leistungen nicht mehr genutzt werden können, die auf den Datenträgern vorhanden sind. Dies hat zur Folge, dass die Kopien nicht verwendet werden können. So ist es dennoch untersagt, diesen Kopierschutz mit verschiedenen Programmen zu umgehen. So wurde allerdings nicht nur die Verwendung solcher Software sondern auch der Erwerb rechtlich untersagt und ebenfalls unter das UrhSchG gestellt. Durch die unterschiedlichen Leistungen, die allerdings das Gesetz beinhaltet, wird dennoch erkannt, dass sich die verschiedenen Urteile widersprechen und somit zu Irritationen führen kann, denn auch in der EULA wird die Erlaubnis erteilt eine Sicherheitskopie zu erstellen, auch von Datenträgern, die einen sehr hohen Kopierschutz beinhalten. Vergleicht man die unterschiedlichen Systeme, die Musik, aber auch Videodateien enthalten genauer, kann ebenfalls schnell erkannt werden, dass z. B. bei Emule die unterschiedlichen Dateien ebenfalls angeboten werden, die somit verstärkt unter das Urheberrecht fallen. Auf der anderen Seite werden die käuflich zu erwerbenden Dateien gefunden, die dennoch mit einem beschränkten Kopierrecht ausgestattet werden. So ist es bei diesen Dateien nach dem Urheberrecht und dem Urheber gestattet, diese Werke bis zu dreimal auf einen externen Datenträger abzuspeichern.
Dennoch sollte auch hier beachtet werden, dass bei ausfallen dieser Gebühren, die Lizenzrechte nur beschränkt genutzt werden können. Durch die unterschiedlichen Leistungen, die das Nutzungs- sowie Lizenz recht betreffen, sollte allerdings dennoch beachtet werden, dass durch das Filesharing verstärkt zum Kauf von urheberrechtlich geschützten Werken anregt und das herunterladen von Daten zwar geladen werden können, aber nicht für andere Nutzer bereitgestellt werden dürfen.
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